Ausschreibung
Der Weg zum Erfolg
Die offizielle Ausschreibung des Deutschen Zukunftspreises erfolgt jeweils im Juni eines Jahres für die Preisvergabe des Folgejahres.
Zahlen & Fakten
20
Vorschlagberechtigte Institutionen
10
unabhängige Jurymitglieder aus Wissenschaft und Praxis
250.000€
Preisgeld für die jeweiligen Preisträgerinnen und Preisträger
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Jetzt ändernProf. Ferdi Schüth zum Verfahren des Deutschen Zukunftspreises
Fragen zur Teilnahme
Kann ich meinen Vorschlag direkt bei der Geschäftsstelle Deutscher Zukunftspreis einreichen?
Nein, der Deutsche Zukunftspreis ist kein Bewerberpreis. Alle Vorschläge sind bei einer der vorschlagsberechtigten Institutionen einzureichen.
Welche vorschlagsberechtigte Institution sollte ich ansprechen?
Alle vorschlagsberechtigten Institutionen sind gleichberechtigt, für die Jury ist die Einreichung durch die eine oder andere vorschlagsberechtigte Institution kein Auswahlkriterium.
Bis wann kann ich meinen Vorschlag einreichen?
Die vorschlagsberechtigten Institutionen haben unterschiedliche interne Auswahlverfahren.
Bitte stimmen Sie sich vorab mit den Ansprechpartnern ab.
Bringt es einen Vorteil, meinen Vorschlag bei mehreren vorschlagsberechtigen Institutionen einzureichen?
Nein. Wie im Leitfaden beschrieben, ist ein Vorschlag nur bei einer Institution einzureichen.
Wie lang soll meine Projektbeschreibung sein?
Wie im Leitfaden beschrieben, sollten die Innovation auf DIN A4 mit 2 cm Rand an allen Seiten in Schriftgröße 11 pt, 1,5-zeilig abgefasst werden. Darüber hinaus können Lebensläufe, Patent- und Publikationslisten (in Auszügen) sowie Kopien von Kernpublikationen und Patenten angefügt werden.
In welchem Stadium der Entwicklung sollte ich meine Innovation vorschlagen?
Der Deutsche Zukunftspreis ist kein Wissenschaftspreis. Bitte reichen Sie Ihren Vorschlag erst dann ein, wenn Ihre Innovation die Marktreife erreicht hat und im Markt eingeführt ist.
Muss ich einen detaillierten Businessplan einreichen?
Bitte legen Sie Ihrer Einreichung eine Übersicht über die bereits erzielten und projektierten Umsätze sowie Arbeitsplätze bei. Sollte Ihr Projekt die zweite Runde erreichen und damit in die engere Wahl für den Deutschen Zukunftspreis kommen, kann die Jury einen detaillierten Businessplan anfordern. Dieser wird streng vertraulich und nur durch die Jury behandelt.
Welche ist die maximale Anzahl der Teammitglieder?
Ein Vorschlag kann von maximal drei Personen vertreten werden, das heißt eine Sprecherin oder Sprecher sowie zwei weitere Teammitglieder. Idealerweise handelt es sich hierbei um die „Erfinder*innen“ / Patentinhaber*innen.
Kann ich meine Beteiligung an einer Preisrunde des Deutschen Zukunftspreises (in meinem eigenen Internetauftritt) kommunizieren?
Wir bitten Sie, Ihre Teilnahme an einer Preisrunde bis zur Bekanntgabe der Nominierungen im September des Jahres vertraulich zu behandeln. Danach kann, nach Abstimmung mit dem Büro Deutscher Zukunftspreis, die Teilnahme kommuniziert werden.
Bitte beachten Sie: Nominiert sind nur die drei Projektvorschläge, die die Jury für die Endauswahl zulässt. Mit diesen nominierten Teams werden dann zahlreiche Möglichkeiten der Kommunikation und weiteren Öffentlichkeitsarbeit detailliert vor der Bekanntgabe im September vereinbart.
Mein Projekt wurde nicht für den Deutschen Zukunftspreis nominiert. Kann ich trotzdem an der Preisverleihung teilnehmen?
Alle Sprecherinnen und Sprecher der vorgeschlagenen Projekte einer Preisrunde erhalten eine Einladung des Bundespräsidenten zur festlichen Preisverleihung, die meist Ende November oder Anfang Dezember des Jahres in Berlin stattfindet.