Print-Logo Deutscher Zukunftspreis

Ausschreibung

Der Weg zum Erfolg

Die offizielle Ausschreibung des Deutschen Zukunftspreises erfolgt jeweils im Juni eines Jahres für die Preisvergabe des Folgejahres.

Zahlen & Fakten

20

Vorschlagberechtigte Institutionen

10

unabhängige Jurymitglieder aus Wissenschaft und Praxis

250.000€

Preisgeld für die jeweiligen Preisträgerinnen und Preisträger

Ein langer Zeitraum, der für die Abfassung, interne Abstimmung sowie die intensive Auswahl und Prüfung möglicher Vorschläge benötigt wird. Diese Auswahl erfolgt zunächst durch die vorschlagberechtigten Institutionen, das sind die großen Wissenschafts- und Wirtschaftsorganisationen in Deutschland. Die Einreichungsfrist für innovative Projekte bei den vorschlagsberechtigten Institutionen ist unterschiedlich und sollte rechtzeitig bei den Ansprechpartner dort erfragt werden.

Die Vorauswahl und Prüfung auf die Vorgaben der Statuten und des Leitfadens erfolgt bei den vorschlagsberechtigten Institutionen bis Ende Dezember. Bis 31. Januar des Jahres der Preisvergabe müssen die dort selektierten Vorschläge bei der Geschäftsstelle des Deutschen Zukunftspreises zur Übergabe an die Jury eingegangen sein.

Das mehrstufige Verfahren der Jury beginnt mit Sitzungen im März und April. Auf der ersten Sitzung werden ca. 10 Innovationen ausgewählt, die das Potenzial für eine Nominierung haben. Zu diesen werden Zusatzinformationen und ggf. Gutachten eingeholt. Auf der zweiten Sitzung wählt die Jury nach intensiver Diskussion aller vorliegenden Informationen die Nominierten aus. Im Nachgang zu dieser Sitzung erfolgt eine Information an alle Teams der aktuellen Runde der Preisvergabe über das eigene Abschneiden.

Im September erfolgt die offizielle Bekanntgabe der Nominierten und eine erste öffentliche Präsentation der Projekte im Rahmen von Abendvorträgen im Deutsche Museum in München. Gleichzeitig werden alle Teamsprecherinnen und Teamsprecher der aktuellen Runde schriftlich über die Nominierungen informiert.

Die Preisverleihung des Deutschen Zukunftspreises erfolgt meist Ende November oder Anfang Dezember. In der letzten Jurysitzung am Tag der Preisverleihung wird dann das Siegerteam und -projekt durch die Jury bestimmt. Am Abend erfolgt die festliche Preisverleihung durch den Bundespräsidenten in Berlin.

Leitfaden zur Ausschreibung

Ein Projekt kann die Zulassung zur Auswahlrunde nur erlangen, wenn es die in den Statuten vorgeschriebenen Kriterien erfüllt. Wesentlich sind innovative Leistung, die Patentfähigkeit und die bereits erzielte oder sich abzeichnenden Umsetzung, die langfristig auch zu Schaffung von Arbeitsplätzen führen muss. Dieser Leitfaden hilft, die für eine Beteiligung notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.

Die Trophäe

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Prof. Ferdi Schüth zum Verfahren des Deutschen Zukunftspreises

Fragen zur Teilnahme

Kann ich meinen Vorschlag direkt bei der Geschäftsstelle Deutscher Zukunftspreis einreichen?

Nein, der Deutsche Zukunftspreis ist kein Bewerberpreis. Alle Vorschläge sind bei einer der vorschlagsberechtigten Institutionen einzureichen.

Welche vorschlagsberechtigte Institution sollte ich ansprechen?

Alle vorschlagsberechtigten Institutionen sind gleichberechtigt, für die Jury ist die Einreichung durch die eine oder andere vorschlagsberechtigte Institution kein Auswahlkriterium.

Bis wann kann ich meinen Vorschlag einreichen?

Die vorschlagsberechtigten Institutionen haben unterschiedliche interne Auswahlverfahren.
Bitte stimmen Sie sich vorab mit den Ansprechpartnern ab.

Bringt es einen Vorteil, meinen Vorschlag bei mehreren vorschlagsberechtigen Institutionen einzureichen?

Nein. Wie im Leitfaden beschrieben, ist ein Vorschlag nur bei einer Institution einzureichen.

Wie lang soll meine Projektbeschreibung sein?

Wie im Leitfaden beschrieben, sollten die Innovation auf DIN A4 mit 2 cm Rand an allen Seiten in Schriftgröße 11 pt, 1,5-zeilig abgefasst werden. Darüber hinaus können Lebensläufe, Patent- und Publikationslisten (in Auszügen) sowie Kopien von Kernpublikationen und Patenten angefügt werden.

In welchem Stadium der Entwicklung sollte ich meine Innovation vorschlagen?

Der Deutsche Zukunftspreis ist kein Wissenschaftspreis. Bitte reichen Sie Ihren Vorschlag erst dann ein, wenn Ihre Innovation die Marktreife erreicht hat und im Markt eingeführt ist.

Muss ich einen detaillierten Businessplan einreichen?

Bitte legen Sie Ihrer Einreichung eine Übersicht über die bereits erzielten und projektierten Umsätze sowie Arbeitsplätze bei. Sollte Ihr Projekt die zweite Runde erreichen und damit in die engere Wahl für den Deutschen Zukunftspreis kommen, kann die Jury einen detaillierten Businessplan anfordern. Dieser wird streng vertraulich und nur durch die Jury behandelt.

Welche ist die maximale Anzahl der Teammitglieder?

Ein Vorschlag kann von maximal drei Personen vertreten werden, das heißt eine Sprecherin oder Sprecher sowie zwei weitere Teammitglieder. Idealerweise handelt es sich hierbei um die „Erfinder*innen“ / Patentinhaber*innen.

Kann ich meine Beteiligung an einer Preisrunde des Deutschen Zukunftspreises (in meinem eigenen Internetauftritt) kommunizieren?

Wir bitten Sie, Ihre Teilnahme an einer Preisrunde bis zur Bekanntgabe der Nominierungen im September des Jahres vertraulich zu behandeln. Danach kann, nach Abstimmung mit dem Büro Deutscher Zukunftspreis, die Teilnahme kommuniziert werden. 
Bitte beachten Sie: Nominiert sind nur die drei Projektvorschläge, die die Jury für die Endauswahl zulässt. Mit diesen nominierten Teams werden dann zahlreiche Möglichkeiten der Kommunikation und weiteren Öffentlichkeitsarbeit detailliert vor der Bekanntgabe im September vereinbart.

Mein Projekt wurde nicht für den Deutschen Zukunftspreis nominiert. Kann ich trotzdem an der Preisverleihung teilnehmen?

Alle Sprecherinnen und Sprecher der vorgeschlagenen Projekte einer Preisrunde erhalten eine Einladung des Bundespräsidenten zur festlichen Preisverleihung, die meist Ende November oder Anfang Dezember des Jahres in Berlin stattfindet.