Print-Logo Deutscher Zukunftspreis

Der Preis

Statuten

  1. Der Bundespräsident verleiht den Deutschen Zukunftspreis – Preis des Bundes­präsidenten für Technik und Innovation. Der Preis wird in der Regel jährlich vergeben.

  2. Der Deutsche Zukunftspreis

    • zeichnet in einem nationalen Leistungsvergleich hervorragende technische, ingenieur- oder naturwissenschaftliche sowie Software- und Algorithmen-basierte Innovationen aus,
    • bringt der Öffentlichkeit die in Deutschland vorhandenen wissenschaftlichen und technischen Innovationspotenziale ins Bewusstsein,
    • fördert ein technik- und innovationsfreundliches Klima
    • und fördert die Einsicht in den Zusammenhang von technischen Innovationen, gesellschaftlicher Transformation und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
  3. Mit dem Deutschen Zukunftspreis wird eine technische, ingenieur- oder naturwissen­schaftliche Leistung oder Software- und Algorithmen-basierte Innovation ausgezeichnet,

    • die den internationalen Stand der Forschung und Technik deutlich erweitert,
    • deren Anwendungsmöglichkeit gesichert sein muss,
    • die mit hoher Wahrscheinlichkeit marktfähig ist und zur Wertschöpfung und Beschäftigung beiträgt,
    • die möglichst nicht länger als fünf Jahre zurückliegen sollte.
  4. Preisträgerinnen und Preisträger können Einzelpersonen und Personengruppen sein.

  5. Folgende Organisationen können Vorschläge für ausgewählte Projekte in den Bereichen Technik und Innovation machen:

    • acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften
    • Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
    • Bundesministerium für Bildung und Forschung
    • Bundesverband der Deutschen Industrie
    • Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien
    • Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina
    • Deutsche Forschungsgemeinschaft
    • Deutscher Industrie- und Handelskammertag
    • Deutsches Patent- und Markenamt
    • Deutscher Verband Technisch-Wissenschaftlicher Vereine
    • Fraunhofer-Gesellschaft
    • Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
    • High-Tech Gründerfonds Management GmbH
    • Hochschulrektorenkonferenz
    • Max-Planck-Gesellschaft
    • Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz

    Jurys von Technik- und Innovationspreisen, derzeit:

    • Werner-von-Siemens-Ring
    • Fraunhofer-Preise
    • Deutscher Umweltpreis
    • Karl Heinz Beckurts-Preis
  6. Eine Bewerbung um den Preis ist ausgeschlossen.

  7. Die Jury wird auf Vorschlag des Kuratoriums vom Bundespräsidenten für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen. Eine einmalige Verlängerung der Amtszeit ist möglich. Das Höchstalter für Jurymitglieder beträgt 70 Jahre. Mitglieder der Jury müssen unabhängige Fachleute aus Wissenschaft und Praxis sein. Ihre Zahl sollte zehn nicht überschreiten.

  8. Das Kuratorium wird vom Bundespräsidenten berufen. Es setzt sich zusammen aus

    • der Staatssekretärin im Bundespräsidialamt
    • der Bundesministerin für Bildung und Forschung

    den Präsidentinnen und Präsidenten/Vorsitzenden

    • der acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaft
    • der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
    • des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
    • des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien
    • der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina
    • der Deutschen Forschungsgemeinschaft
    • des Deutschen Gewerkschaftsbundes
    • des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
    • des Deutschen Patent- und Markenamtes
    • des Deutschen Verbandes Technisch-Wissenschaftlicher Vereine
    • der Fraunhofer-Gesellschaft
    • der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
    • der High-Tech Gründerfonds Management GmbH
    • der Hochschulrektorenkonferenz
    • der Max-Planck-Gesellschaft
    • des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft
    • der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz

    den Repräsentanten der Unternehmen und Förderer, die mindestens € 50.000 p.a. für fünf Jahre zur Finanzierung des Preises beitragen.
    Den Vorsitz führt der Präsident des Stifterverbandes für die Deutsche Wissen­schaft; Stellvertreterin ist die Chefin des Bundespräsidialamtes.

  9. Das Kuratorium tagt einmal im Jahr auf Einladung des Bundespräsidenten an dessen Amtssitz.

    Das Kuratorium

    • schlägt dem Bundespräsidenten die Mitglieder der Jury zur Berufung vor,
    • legt die Zielrichtung für die Auswahlentscheidungen fest
    • und begleitet die Weiterentwicklung des Preises, auch unter Berücksichtigung seiner öffentlichen Wirkung.

  10. Der Bundespräsident vergibt den Preis in einer öffentlichen Veranstaltung.

  11. Der Deutsche Zukunftspreis – Preis des Bundespräsidenten für Technik und Inno­vation – ist mit einem Preisgeld von € 250.000 ausgestattet. Die Mittel, die für die Finanzierung des Preises, für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger und für die öffentliche Verleihung des Preises erforderlich sind, werden von Unternehmen und sonstigen Förderern zur Verfügung gestellt. Es wird angestrebt, im Laufe der Jahre ein Stiftungskapital aufzubauen, mit dessen Erträgen die Kosten für Aus­wahl und Verleihung gedeckt werden können.

  12. Im Einvernehmen mit dem Bundespräsidenten stellt der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft die Beschaffung der erforderlichen finanziellen Mittel, die Betreuung der Gremien, die Organisation des Auswahlverfahrens und die Preisverleihung sicher.