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Barriere-Freiheit

Leichte Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite:

www.deutscher-zukunftspreis.de
Wir haben die Erklärung im Juli 2020 geschrieben.

GesetzbuchEs gibt rechtliche Vorgaben in Deutschland.

Eine Vorgabe heißt:
Barriere-freie Informationstechnik-Verordnung.

Die Abkürzung dafür ist BITV.

Die BITV sagt:

Internet-Seiten von öffentlichen Stellen müssen barriere-frei sein.

Eine öffentliche Stelle ist zum Beispiel ein Amt.

selbstbewusste MenschenAlle sollen die Internet-Seiten

lesen und verstehen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.

Deshalb muss auch die Seite vom
Deutschen Zukunftspreis barriere-frei sein.


Das Team vom Deutschen Zukunftspreis

will sich an die Vorgaben von der BITV halten.
Trotzdem haben manche Teile von der Internet-seite noch Barrieren.

Wo sind noch Barrieren?
Diese Dinge sind nach den Vorschriften von der BITV nicht barriere-frei:

  • Viele Videos auf der Internet-Seite haben keine Untertitel.
  • Manche von den Videos gehören zum Beispiel dem ZDF.
  • ZDF ist die Abkürzung für: Zweites Deutsches Fernsehen.
    Das ZDF ist ein Fernseh-Sender.
  • Deshalb müssen die Videos so bleiben.
    Wir dürfen keine Untertitel für die Videos machen.
  • Die Internet-Seite ist auch ein Archiv.
  • Das heißt:
    Auf der Internet-Seite gibt es viele alte Infos.
    Die Infos sollen so aufbewahrt werden, wie sie sind.
  • Deshalb müssen alte Infos so bleiben.
    Wir können diese Infos nicht barriere-frei machen.
    Das betrifft alle Infos von 1997 bis 2019.
  • Der Kontrast ist an manchen Stellen gering.
  • Deshalb kann man manche Texte
    nicht so gut vom Hintergrund unterscheiden.
    Der Deutsche Zukunftspreis benutzt bestimmte Farben.
    Zum Beispiel hell-grau für das Logo.
    Diese Farben
    
benutzt der Deutsche Zukunftspreis seit vielen Jahren.
    Durch die Farben erkennt man den Deutschen Zukunftspreis.
    Deshalb müssen die Farben so bleiben.

FrageSo können Sie uns erreichen
Haben Sie eine Barriere
auf unserer Internet-Seite gefunden?
Oder haben Sie ein anderes Problem?
Oder brauchen Sie mehr Infos?

E-MailDann sagen Sie uns das.
Dafür können Sie das Kontakt-Formular benutzen.
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: 
info@deutscher-zukunftspreis.de

BriefSie können uns auch einen Brief schreiben.

Die Adresse ist:
Büro Deutscher Zukunftspreis
Cuvillésstraße 14
81679 München

Das Kontakt-Formular
Das Kontakt-Formular hat mehrere Teile.
Wichtig ist:
Sie müssen alle Felder mit einem Sternchen ausfüllen.

In diesem Teil vom Kontakt-Formular schreiben Sie Ihre Nachricht:
Bei Betreff schreiben Sie eine Überschrift.
Zum Beispiel: Ich habe eine Barriere gefunden.
Bei Ihre Nachricht schreiben Sie die Frage.
Zum Beispiel: Um welche Barriere es geht.

Kontaktformular

In diesem Teil vom Kontakt-Formular schreiben Sie etwas über sich.
Das nennt man auch: Persönliche Daten.

Wichtig ist:
Sie müssen das Feld für die E-Mail-Adresse ausfüllen.
Sonst können wir Ihnen nicht antworten.
Alle anderen Felder können Sie freiwillig ausfüllen.
Wir speichern alle Infos, die Sie eingetragen haben.
Und wir leiten diese Infos mit Ihrer Nachricht weiter.
Zum Beispiel an eine Person, die für Ihre Nachricht zuständig ist.
Wenn Sie das Kontakt-Formular abschicken,
dann dürfen wir Ihre Daten speichern.

Kontaktformular

Sie müssen nun noch 2 Fragen beantworten.
Sie müssen in die Kästchen klicken.
So stimmen Sie den Fragen zu.

  • Sie haben die Regeln für das Kontakt-Formular gelesen.
    Sie haben verstanden,
    dass wir die Daten aus dem Kontakt-Formular speichern.
    Sie erlauben uns, dass wir die Daten speichern.
    Dieses Kästchen müssen Sie ankreuzen.
    Sonst können Sie die Nachricht nicht abschicken.

Datenschutz

  • Möchten Sie eine Kopie von der Nachricht bekommen?
    Dann bekommt der Deutsche Zukunftspreis die Nachricht.
    Und Sie bekommen auch die Nachricht.
    So können Sie die Nachricht später noch einmal lesen.
    Dieses Kästchen müssen Sie nicht ankreuzen.
    Das Kästchen ist freiwillig.

Kopie

Streit schlichtenWas ist ein Schlichtungs-Verfahren?
Schlichten heißt: sich einigen. 
Bei einem Schlichtungs-Verfahren sollen
sich Menschen bei einem Problem einigen.

Ein Schlichtungs-Verfahren funktioniert so:
Ein Mensch mit Behinderungen hat eine Barriere
auf der Internet-Seite von einer öffentlichen Stelle gefunden.
BeschwerdeEine öffentliche Stelle

ist zum Beispiel ein Amt.
Deshalb hat sich der Mensch
bei der öffentlichen Stelle beschwert.
Aber die öffentliche Stelle hat nicht geantwortet.
Oder die öffentliche Stelle
hat die Barriere nicht abgebaut.
Dann kann sich der Mensch mit Behinderungen
bei der Schlichtungs-Stelle melden.
Die Schlichtungs-Stelle prüft:

  • Was ist das Problem?
  • Wie können wir das Problem lösen?

Haben Sie eine Barriere auf unserer Internet-Seite gefunden?
Und Sie haben uns über das Kontakt-Formular geschrieben?
Aber wir haben Ihnen nicht geantwortet?
Oder Sie sind mit der Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie ein Schlichtungs-Verfahren machen.
Ein Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.

Mehr Infos zum Schlichtungs-Verfahren bekommen Sie
auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Hier sind die Kontakt-Infos von der Schlichtungs-Stelle:

Das ist die Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon
Das ist die Telefon-Nummer:
030 18 527 2805


FaxDas ist die Fax-Nummer:
030 18 527 2901

E-MailDas ist die E-Mail-Adresse:
info@schlichtungsstelle-bgg.de

 

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Der Leichte Sprache Text wurde geprüft durch das Büro für Leichte Sprache Iserlohn – Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH

Bild-Urheber: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.