Preis des Bundespräsidenten
für Technik und Innovation

Organisation

Der Deutsche Zukunftspreis wird seit 1997 jährlich vergeben und ist mit 250.000 Euro dotiert.
Die Statuten legen die Abläufe und die Struktur der Gremien fest.
Die vorschlagsberechtigten Institutionen stellen der Jury Projekte vor. Diese wählt aus den Vorschläge die vier Nominierungen und aus diesem Kreis wiederum den Preisträger aus. Zu den vorschlagsberechtigten Institutionen zählen die großen Wissenschafts- und Wirtschaftsorganisationen in Deutschland.

Kuratorium

Das Kuratorium wird vom Bundespräsidenten berufen. Es setzt sich zusammen aus den Repräsentanten der großen Wissenschafts- und Wirtschaftsorganisationen und den Förderer.
Der Chef des Bundespräsidialamtes und die Bundesministerin für Bildung und Forschung sind ebensfalls Mitglied im Kuratorium.

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Jury

Die Jury des Deutschen Zukunftspreises, die der Bundespräsident auf Vorschlag des Kuratoriums beauftragt, ist mit Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft besetzt. Ihre Mitglieder werden auf fünf Jahre berufen.

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Ausschreibung: Vorschlagberechtigte Institutionen

Der Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation ist kein „Bewerberpreis“. Die Auswahl möglicher Projekte obliegt den vorschlagsberechtigten Institutionen; ein Ansprechpartner steht allen Interessierten mit Rat und Hilfe zur Seite.

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Statuten

Die Statuten definieren die Anforderungen, die mit einer Nominierung und der Preisvergabe verbunden sind.

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Leitfaden zur Ausschreibung

Ein Projekt erhält die Zulassung zur Auswahlrunde nur, wenn es die in den Statuten vorgeschriebenen Kriterien erfüllt. Dieser Leitfaden dient zur Orientierung bei einer Bewerbung.

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